Johanna Wiegand

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26.04.2021: Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb – Auswirkungen der sogenannten Notbremse des Bundes

Liebe Eltern, liebe Mitarbeiter*innen der Paul-Moor-Schule,

wie Sie sicherlich wissen, ist am Samstag, den 24.04.2021, die sog. Notbremse des Bundes in Kraft getreten. In einem Brief hat der Hessische Kultusminister die Schulleiter*innen und die Eltern über die umzusetzenden Maßnahmen für den Schul-und Unterrichtsbetrieb informiert.

Diesen Brief gibt es hier zum Download.

Für den Schul- Unterrichtsbetrieb an den Förderschulen des Landes wird es keine Änderungen in Abhängigkeit der Inzidenzzahl geben.

Unabhängig von der örtlichen Inzidenzzahl findet nach jetzigem Stand in den Förderschulen durchgängig  Wechselunterricht und Notbetreuung  statt.

 

Vielen Dank für ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit! Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße,

Heike Henn und  Esther Kaufmann

2021-04-26T21:19:35+02:0026. April 2021|

18.04.2021: Neues Design der Homepage zum Schulstart

Passend zu den Veränderungen zum Schulstart nach den Osterferien gibt es auch Veränderungen auf unserer Homepage. Wir haben viele Bereiche aktualisiert und uns für ein neues Homepagesystem entschieden, dass nun vor allem Bilder besser auf verschiedenen Endgeräten (wie z.B. Handy, Tablet etc.) anzeigen kann. Dies war sehr viel Arbeit und deshalb kann sich hier und da vielleicht noch der Fehlerteufel versteckt haben. Wir bitten dies zu entschuldigen. Ansonsten wünschen wir euch und Ihnen viel Spaß beim Stöbern auf unserer neuen Seite.

2021-04-18T21:53:14+02:0018. April 2021|

16.04.2021: Einwilligungserklärung – verpflichtende Antigen-Selbsttests

Liebe Eltern und Mitarbeiter*innen der Paul-Moor-Schule,

bitte beachten Sie folgende ergänzende Informationen zur Organisation und Durchführung der Antigen-Selbsttest in unserer Schule:

Voraussetzung zur Teilnahme und Durchführung der Antigen-Selbsttests ist eine entsprechende Einwilligungserklärung der Eltern (und Schüler ab 14 Jahre) und die zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.

Diese gibt es hier zum Download.

Bitte geben Sie diese direkt am ersten Schultag ihres Kindes unterschrieben mit in die Schule und besprechen Sie die Durchführung der Selbsttests mit ihrem Kind. Entsprechende unterstützende Informationsmaterialien finden sie u. a. über die Links auf unserer Homepage.

Nachdem alle Schüler*innen am Montag durch ihre Lehrer*innen informiert und auf die Testung vorbereitet wurden, findet am Dienstag, den 20.04.21 die erste Testung der Schüler*innen der Gruppe A und der Notbetreuung in der Schule statt. Dazu kommen die Schüler*innen klassenweise in einen vorbereiteten Testraum und werden einzeln und  individuell bei der Testdurchführung begleitet und unterstützt. Zusätzlich erhalten wir bei der Testung Unterstützung durch einen medizinischen Paten des DRK Eschwege.

Im Anschluss an die Testung geht der Unterricht im Klassenverband unmittelbar weiter.

Die zweite Testung findet am Donnerstag, den 22.04.21 statt.

Im weiteren Verlauf werden die Testungen künftig montags und donnerstags stattfinden.

Am 15.04.21 hat der Kultusminister entschieden,  dass bei alle Schüler*innen, bei denen der Antigen-Selbsttest trotz individueller Hilfestellung nicht im schulischen Setting durchführbar ist, die Eltern den Auftrag erhalten, die Testung an den vorgegebenen Tagen morgens vor Schulbeginn zu Hause durchzuführen.

Die Vorlage einer entsprechenden Erklärung über ein negatives Testergebnis müssen Sie ihrem Kind am aktuellen Tag zur Teilnahme am Präsenzunterricht mit in die Schule geben.

Sofern dies bei ihrem Kind zutrifft, erhalten Sie eine entsprechende Information und die notwendigen Testmaterialien von der Schule.

Im Falle eines positiven Testergebnisses muss die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler umgehend isoliert werden. Sie werden sofort über positive Ergebnisse informiert und müssen ihr Kind umgehend von der Schule abholen.

Falls sie den Test zu Hause durchgeführt haben, müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und das positive Testergebnis in der Schule melden.

Positive Ergebnisse müssen durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bis zur Vorlage des Ergebnisses ist eine Quarantäne einzuhalten.

Positive Testergebnisse müssen mit Angabe der personenbezogenen Daten durch die Schulleitung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Wir stellen uns dieser neuen Herausforderung und sind zuversichtlich, dass wir auch diese gemeinsam meistern werden!

Vielen Dank für ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit!

Herzliche Grüße,

Heike Henn, Esther Kaufmann

2021-04-16T22:38:17+02:0016. April 2021|

14.04.2021: aktuelle Informationen zum Schulstart am 19. April 2021

Liebe Eltern und Mitarbeiter*innen der Paul-Moor-Schule,

wie Sie sicherlich durch Presse und Fernsehen schon erfahren haben, wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb zunächst genauso fortgeführt, wie er bis zu den Osterferien erfolgt ist. Alle Schüler*innen werden ab dem 19. April 2021 weiterhin in geteilten Lerngruppen im Wechselunterricht beschult. Dies gilt auch für die Abschlussklassen.

Am Montag starten die Schüler*innen der Gruppe A und die Schüler*innen der Notbetreuung mit dem Präsenzunterricht.

Die Schüler*innen der Gruppe B werden in dieser Woche im Distanzunterricht beschult.

In der folgenden Woche erfolgt der wiederkehrende Wechsel vorerst bis zum 09.Mai.2021.

Die Busse fahren für die Schüler*innen, die Präsenzunterricht haben oder zur Notbetreuung angemeldet sind, wie gewohnt.

Die Regelungen für das Mittagessen, die Nachmittagsbetreuung (Di, Mi, Do von 13:00 – 14:50 Uhr) für die angemeldeten Kinder und die Notbetreuung bleiben bestehen.

 

Verpflichtende Antigen-Selbsttests in der Schule

 Die weiterhin hohen Infektionszahlen stellen uns und insbesondere das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Die aktuelle Situation erfordert neben der Anwendung der bestehenden Hygienemaßnahmen eine weitere Maßnahme zur Infektionsprävention auch in der Schule.

Aus diesem Grund hat der Hessische Kultusminister den Nachweis eines negativen Testergebnisses als zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und in der Notbetreuung der kommenden Woche eingeführt.

Die Vorlage eines negativen Testergebnisses gilt nicht nur für die Schüler*innen, sondern auch für Lehrkräfte und alle weiteren Personen, die in der Schule tätig sind.

Sie können sich entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest mit individueller Hilfestellung durchführt oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule macht. Der Nachweis eines negativen Testes (schriftliche Bescheinigung) darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist für Schüler*innen nicht ausreichend.

Schüler*innen, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Testangebot in der Schule Gebrauch machen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese Schüler*innen werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult.

Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab.

Voraussetzung zur Teilnahme und Durchführung der Antigen-Selbsttests ist eine entsprechende Einwilligungserklärung der Eltern (und Schüler ab 14 Jahre) sowie der Lehrkräfte und des Schulpersonals und die zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung. Diese Unterlagen werden Ihnen in Kürze zugestellt.

Wir gehen davon aus, dass alle Schüler*innen unserer Schule aufgrund ihrer Beeinträchtigungen eine individuelle Unterstützung in allen Phasen der Testdurchführung, inklusive der Probenentnahme, benötigen. Diesbezüglich sind wir gerade dabei weitere Fragen zur Durchführung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Roten Kreuz zu klären. Informationen über die Organisation der Testdurchführung erhalten Sie sobald diese geklärt werden konnten.

Im Falle eines positiven Testergebnisses muss die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler umgehend isoliert werden. Sie werden sofort über positive Ergebnisse informiert und müssen ihr Kind umgehend von der Schule abholen.

Positive Ergebnisse müssen durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bis zur Vorlage des Ergebnisses ist eine Quarantäne einzuhalten.

Dies gilt auch für das gesamte schulische Personal.

Positive Testergebnisse müssen mit Angabe der personenbezogenen Daten durch die Schulleitung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Nachfolgend nehmen Sie bitte folgende Informationsschreiben des HKM zur Kenntnis:

www.roche.de/diagnostik-produkte/produktkatalog/tests-parameter/sars-cov-2-rapid-antigen-test-schulen/

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und sind uns sicher, dass wir auch diesen nächsten Schritt zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, gemeinsam meistern werden.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,

Heike Henn, Esther Kaufmann

2021-04-16T15:44:16+02:0014. April 2021|

31.03.2021: Ein frohes Osterfest und schöne Ferien!

Am morgigen Donnerstag, den 01.04.2021, gibt es Osterferien!!! Der Unterricht endet um 10:30 Uhr.

Trotz den anhaltenden besonderen Herausforderungen wünschen wir Euch und Ihnen allen ein schönes Osterfest. Baut Osternester aus Moos, spielt im Garten oder im Wald und wärmt Euch an den Sonnenstrahlen.

Wie es nach den Osterferien mit der Schule weitergeht (Wechselunterricht, eingeschränkter Regelunterricht o.ä.), steht noch nicht fest. Sobald wir Informationen haben, erfahrt ihr / erfahren Sie es hier.

2021-04-16T15:44:37+02:0031. März 2021|

24.03.2021: Besuch vom Landrat Stefan Reuß

Die Grundstufe 3 hat im Unterricht der letzten Wochen an einem großen Projekt gearbeitet. Pfarrer Beyer hatte im Religionsunterricht davon erzählt, wie er seinen Vater ins Impfzentrum begleitet hat und dass dort viele Gäste sehr angespannt wirkten. Die Grundstufe 3 hat sich daraufhin überlegt, dass sie etwas Freude für alle Menschen dort verschenken wollen. Sie haben daraufhin mit verschiedenen Techniken sehr schöne Bilder gestaltet, die nun einige der weißen Wände des Impfzentrums schmücken sollen. Frau Henn hat Ihnen geholfen, die Besten auszuwählen.  Landrat Reuss hatte dann die Idee, dass er von unseren Kunstwerken Karten drucken lassen wird, um diese an die Gäste des Impfzentrums zu verteilen. Für diese großartige Möglichkeit möchten wir uns ganz herzlich bedanken! Die Kinder haben ihre Bilder mit viel Freude aber auch mit sehr viel Fleiß und Ausdauer gestaltet und es sind tolle Werke entstanden. Das habt ihr super gemacht! Heute haben die kleinen Künstlerinnen und Künstler der Grundstfue 3 dann voller Stolz ihre Bilder an Herrn Reuss übergeben.

2021-04-16T15:44:53+02:0024. März 2021|

23.03.2021: Präsentation der Projektwochenergebnisse

Ab morgen ist es endlich soweit: Wir erfahren, was unsere kleinen und großen Forscher alles in der Projektwoche herausgefunden haben. Wir sind wirklich sehr gespannt und freuen uns auf die Ergebnisse, die hier angesehen werden können.

Bitte habt und haben Sie Verständnis, wenn die Ergebnisse nach und nach online gestellt werden. Wir geben unser Bestes, alle Klassen bis Ende der Woche online gestellt zu haben.

2021-04-16T15:45:17+02:0023. März 2021|

23.03.2021: Unser Projektwochenthema steht fest!!!

Bald ist es wieder soweit. Am 15. bis 19. März geht es für die Gruppe B mit unserer Projektwoche los. Diesjähriges Thema ist Faszination Forschen – Experimente. Vom 22. bis 26. März darf die Gruppe A experimentieren und forschen. Die Projektwoche findet dieses Mal klassenintern statt. Wir sind schon ganz gespannt auf die Ergebnisse.

2021-04-16T15:45:36+02:0023. Februar 2021|

20.02.2021: ab Montag, den 22.02.2021, startet der Wechselunterricht

Liebe Eltern und Mitarbeiter der Paul-Moor-Schule,

am kommenden Montag startet der Wechselunterricht für unsere Schüler. Die Schüler der Gruppe A erhalten in ihren Lerngruppen Präsenzunterricht in folgenden Wochen:

  • 22.02. -26.02.2
  • 08.03.-12-03.21
  • 22.03.-26.03.21

Die Schüler der Gruppe B erhalten in ihren Lerngruppen Präsenzunterricht in folgenden Wochen:

  • 01.03.-05.03.21
  • 15.03.-19.03.21
  • 29.03.-01.04.21

Alle Schülerinnen und Schüler, die vor Ort in der Schule sind, erhalten dienstags, mittwochs und donnerstags ein Mittagessen in der Schule. Die Busse fahren für die Schülerinnen und Schüler, die Präsenzunterricht haben oder zur Notbetreuung angemeldet sind, wie gewohnt.

Die Nachmittagsbetreuung  (Di, Mi, Do von 13:00 – 14:50 Uhr) findet für die angemeldeten Kinder in gewohnter Weise in konstanten Betreuungsgruppen statt. Bitte holen sie ihr Kind rechtzeitig am Haupteingang ab.

Für Kinder, denen Eltern eine Betreuung im Distanzunterricht nicht ermöglichen können, ist eine Notbetreuung eingerichtet. Melden Sie sich bei Bedarf bitte in der Schule.

Damit der Schulbetrieb möglichst reibungslos verlaufen kann, sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Eltern und Schülerinnen und Schüler aufgefordert die Hygiene- und Abstandsregeln zur beachten.

Lesen Sie hierzu bitte die folgenden Hygienepläne und nehmen die Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen zur Kenntnis:

Herzlichen Dank für Engagement und die Bemühungen die Herausforderungen von Familienmanagement und eigenem Berufsleben gut miteinander zu vereinen. In guter Zusammenarbeit aller werden wir auch die kommende Phase gemeinsam meistern!

Hiermit verbleiben wir mit herzlichen Grüßen, bei Fragen und weiteren Anliegen stehen Ihnen alle Lehrkräfte und wir als Schulleitung weiterhin gerne zur Verfügung.

Heike Henn, Esther Kaufmann

2021-04-16T15:45:57+02:0020. Februar 2021|
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