Liebe Eltern und Mitarbeiter*innen der Paul-Moor-Schule,

bitte beachten Sie folgende ergänzende Informationen zur Organisation und Durchführung der Antigen-Selbsttest in unserer Schule:

Voraussetzung zur Teilnahme und Durchführung der Antigen-Selbsttests ist eine entsprechende Einwilligungserklärung der Eltern (und Schüler ab 14 Jahre) und die zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.

Diese gibt es hier zum Download.

Bitte geben Sie diese direkt am ersten Schultag ihres Kindes unterschrieben mit in die Schule und besprechen Sie die Durchführung der Selbsttests mit ihrem Kind. Entsprechende unterstützende Informationsmaterialien finden sie u. a. über die Links auf unserer Homepage.

Nachdem alle Schüler*innen am Montag durch ihre Lehrer*innen informiert und auf die Testung vorbereitet wurden, findet am Dienstag, den 20.04.21 die erste Testung der Schüler*innen der Gruppe A und der Notbetreuung in der Schule statt. Dazu kommen die Schüler*innen klassenweise in einen vorbereiteten Testraum und werden einzeln und  individuell bei der Testdurchführung begleitet und unterstützt. Zusätzlich erhalten wir bei der Testung Unterstützung durch einen medizinischen Paten des DRK Eschwege.

Im Anschluss an die Testung geht der Unterricht im Klassenverband unmittelbar weiter.

Die zweite Testung findet am Donnerstag, den 22.04.21 statt.

Im weiteren Verlauf werden die Testungen künftig montags und donnerstags stattfinden.

Am 15.04.21 hat der Kultusminister entschieden,  dass bei alle Schüler*innen, bei denen der Antigen-Selbsttest trotz individueller Hilfestellung nicht im schulischen Setting durchführbar ist, die Eltern den Auftrag erhalten, die Testung an den vorgegebenen Tagen morgens vor Schulbeginn zu Hause durchzuführen.

Die Vorlage einer entsprechenden Erklärung über ein negatives Testergebnis müssen Sie ihrem Kind am aktuellen Tag zur Teilnahme am Präsenzunterricht mit in die Schule geben.

Sofern dies bei ihrem Kind zutrifft, erhalten Sie eine entsprechende Information und die notwendigen Testmaterialien von der Schule.

Im Falle eines positiven Testergebnisses muss die betroffene Schülerin/der betroffene Schüler umgehend isoliert werden. Sie werden sofort über positive Ergebnisse informiert und müssen ihr Kind umgehend von der Schule abholen.

Falls sie den Test zu Hause durchgeführt haben, müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten und das positive Testergebnis in der Schule melden.

Positive Ergebnisse müssen durch einen PCR-Test bestätigt werden. Bis zur Vorlage des Ergebnisses ist eine Quarantäne einzuhalten.

Positive Testergebnisse müssen mit Angabe der personenbezogenen Daten durch die Schulleitung an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Wir stellen uns dieser neuen Herausforderung und sind zuversichtlich, dass wir auch diese gemeinsam meistern werden!

Vielen Dank für ihre Unterstützung und die Zusammenarbeit!

Herzliche Grüße,

Heike Henn, Esther Kaufmann