Da noch nicht sicher ist, welche Regelungen im Bundestag am 18.03.2022 bezüglich der Coronamaßnahmen beschlossen werden, gilt entsprechend des Ministerschreibens vom 16.03.2022, dass zum 21.03.2022 keine kurzfristigen Änderungen zur des Regelung des Schul- und Unterrichtsbetriebs vorgenommen werden.

Es bleibt vorerst dabei, dass eine Pflicht zum Tragen einer Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes besteht. Am Sitzplatz muss keine Maske getragen werden.

Ebenfalls unverändert bleibt die Regelung zu den dreimal wöchentlichen Testungen für nicht geimpfte und nicht genesene Schüler*innen.